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Standardtarif / Basistarif vor der Gesundheitsreform
von 2006
Darüber hinaus gibt es für jeden Privat-Kranken-Versicherten nach Vollendung des 65sten Lebensjahres mit mindestens zehnjähriger Vorversicherungszeit die Möglichkeit, in einen sog. Standardtarif zu wechseln.
Unter bestimmten Bedingungen ist seit 1. Juli 2000 sogar
schon ein früherer Wechsel möglich. Der Beitrag
für den Standardtarif ist begrenzt auf die Höhe
des durchschnittlichen Höchstbeitrags der GKV. Je
mehr Versicherungsjahre ein vollversicherter älterer
Versicherter bereits aufzuweisen hat, desto mehr wird der
Höchstbeitrag unterschritten, da die angesammelten
Alterungsrückstellungen beim Wechsel in den Standardtarif
voll angerechnet werden.
Die Leistungen dieses Tarifs entsprechen im Wesentlichen denen der gesetzlichen Krankenversicherung.
Die neuen Tarife, Standard
bzw. Basis ab 2006
Basistarif / Standardtarif
für
alle freiwillig Versicherten
Die
Private Krankenversicherung bietet einen neuen Versicherungstarif
(Basistarif) an,
der etwa die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung
aufweist. Die Prämie dieses Tarifs wird ohne Berücksichtigung
persönlicher gesundheitlicher Risiken kalkuliert sein.
Der Basistarif wird mit Alterungsrückstellung kalkuliert.
Der Basistarif / Standardtarif umfasst
folgende Leistungen
Leistungsumfang
der GKV, Kontrahierungszwang ohne individuelle(n) Risikoprüfung
und Risikozuschlag sowie ohne Leistungsausschluss, bezahlbare
Prämien, Alterungsrückstellung.
Die PKV wird an den Ausgaben für die Primärprävention
in Deutschland beteiligt. Damit leistet sie in diesem für
alle Bürger wichtigen Bereich einen erforderlichen solidarischen
Beitrag.
Im ambulanten Bereich zahlen GKV und PKV für vergleichbare
Leistungen eine vergleichbare Vergütung (mit der Möglichkeit
zur Abweichung innerhalb des Gebührenrahmens (Steigerungssätze).
Rückkehrrecht
Ehemals privat Versicherte ohne Versicherungsschutz erhalten
ein Rückkehrrecht zur
Privaten Krankenversicherung in einen Basistarif.
Der Wechsel
freiwillig versicherter Arbeitnehmen von der GKV zur PKV
ist ab dem Stichtag 3. Juli 2006 dann möglich,
wenn in drei aufeinanderfolgenden Jahren die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten
wird.
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