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KRANKENVERSICHERUNGEN
INFOS: VERGLEICH PKV - GKV
DETAILS: PRIVATE KV
ERGÄNZUNGSVERSICHERUNG
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GLOSSAR | LEXIKON:
PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG
STANDARDTARIF

Standardtarif / Basistarif vor der Gesundheitsreform von 2006
Darüber hinaus gibt es für jeden Privat-Kranken-Versicherten nach Vollendung des 65sten Lebensjahres mit mindestens zehnjähriger Vorversicherungszeit die Möglichkeit, in einen sog. Standardtarif zu wechseln.
Unter bestimmten Bedingungen ist seit 1. Juli 2000 sogar schon ein früherer Wechsel möglich. Der Beitrag für den Standardtarif ist begrenzt auf die Höhe des durchschnittlichen Höchstbeitrags der GKV. Je mehr Versicherungsjahre ein vollversicherter älterer Versicherter bereits aufzuweisen hat, desto mehr wird der Höchstbeitrag unterschritten, da die angesammelten Alterungsrückstellungen beim Wechsel in den Standardtarif voll angerechnet werden.
Die Leistungen dieses Tarifs entsprechen im Wesentlichen denen der gesetzlichen Krankenversicherung.

Die neuen Tarife, Standard bzw. Basis ab 2006

Basistarif / Standardtarif für alle freiwillig Versicherten
Die Private Krankenversicherung bietet einen neuen Versicherungstarif (Basistarif) an, der etwa die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung aufweist. Die Prämie dieses Tarifs wird ohne Berücksichtigung persönlicher gesundheitlicher Risiken kalkuliert sein.
Der Basistarif wird mit Alterungsrückstellung kalkuliert.

Der Basistarif / Standardtarif umfasst folgende Leistungen
Leistungsumfang der GKV, Kontrahierungszwang ohne individuelle(n) Risikoprüfung und Risikozuschlag sowie ohne Leistungsausschluss, bezahlbare Prämien, Alterungsrückstellung.
Die PKV wird an den Ausgaben für die Primärprävention in Deutschland beteiligt. Damit leistet sie in diesem für alle Bürger wichtigen Bereich einen erforderlichen solidarischen Beitrag.
Im ambulanten Bereich zahlen GKV und PKV für vergleichbare Leistungen eine vergleichbare Vergütung (mit der Möglichkeit zur Abweichung innerhalb des Gebührenrahmens (Steigerungssätze).

Rückkehrrecht
Ehemals privat Versicherte ohne Versicherungsschutz erhalten ein Rückkehrrecht zur Privaten Krankenversicherung in einen Basistarif.
Der Wechsel freiwillig versicherter Arbeitnehmen von der GKV zur PKV ist ab dem Stichtag 3. Juli 2006 dann möglich, wenn in drei aufeinanderfolgenden Jahren die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten wird.

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