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Richtig ist, dass es zum Teil hohe Beitragserhöhungen in der Privaten Krankenversicherung (PKV) gegeben hat. Solche Beitragserhöhungen sind eine Folge der Kostensteigerungen im Gesundheitswesen und auch des zunehmenden medizinischen Fortschritts.
Zum Beispiel waren Herzoperationen bei über 70-Jährigen in den 60er Jahren noch undenkbar; sie sind heute eine medizinische Standardleistung geworden. Pro Jahr werden mehrere tausend solcher Operationen bei Privatpatienten durchgeführt, von denen jede einzelne 15.000 Euro bis 20.000 Euro kostet.
Auch die Preise für Arzneimittel oder für einen Behandlungstag im Krankenhaus sind in den letzten Jahrzehnten um ein Mehrfaches gestiegen. Falsch ist, dass solche Kosten und Beitragssteigerungen vor nur die Private Krankenversicherung (PKV) betroffen haben.
Richtig ist vielmehr, dass die private Krankenversicherung und die Sozialversicherung ungefähr im gleichen Maße von Kostensteigerungen im Gesundheitswesen betroffen sind: Im Zeitraum von 1983 bis 2001 sind die Kosten pro Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) um 126,7 Prozent und Private Krankenversicherung (PKV) um 132,4 Prozent gestiegen. Bei dem Vergleich ist zu berücksichtigen, dass der Gesetzgeber im Betrachtungszeitraum erhebliche Zuzahlungserhöhungen und Leistungskürzungen in der GKV vorgenommen hat. Solche gesetzgeberischen Massnahmen betreffen die Private Krankenversicherung (PKV) nicht.
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