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Die Beiträge bleiben im Zeitablauf nicht konstant. Die Leistungen, die der Versicherte erhält, verteuern sich von Jahr zu Jahr: Die Pflegesätze in den Krankenhäusern steigen, die Arzneimittelpreise steigen und auch die Ärzte und Zahnärzte schreiben von Jahr zu Jahr höhere Rechnungen. Hinzu kommen Auswirkungen des medizinischen Fortschritts, die ebenfalls meist Kostensteigerungen nach sich ziehen. Auch andere Güter und Dienstleistungen werden von Jahr zu Jahr teurer. Eine Lebensversicherung, die 1980 über eine Summe von 100.000 Euro abgeschlossen wurde, braucht bis heute keine Beitragserhöhung.
Allerdings stellten 100.000 Euro im Jahre 1970 ein wesentlich größeres Vermögen als heute dar. Der Pflegesatz im Krankenhaus betrug 1970 rund 15 Euro. Heute sind Pflegesätze von über 250 Euro keine Ausnahme mehr. Deshalb ist es im Gesundheitswesen fortwährend erforderlich, dass der Umfang des Versicherungsschutzes und damit auch die Beiträge den tatsächlichen Entwicklungen angepasst werden. Solange Gesundheitsleistungen teurer werden, wird es auch immer Beitragserhöhungen geben. Dies gilt für jedes Krankenversicherungssystem.
Über einen längeren Zeitraum betrachtet ist die Entwicklung der Krankenversicherungs-Beiträge im Alter eng an die allgemeine Kostensteigerung im Gesundheitswesen gebunden. Jedes Versicherungssystem ist, unabhängig davon, nach welchen Methoden der Beitrag kalkuliert wird, von diesen allgemeinen Kostensteigerungen betroffen. Die Beitragsentwicklung in der PKV ist nicht nur davon abhängig, ob man in jungen oder in späteren Lebensjahren in die Private Krankenversicherung (PKV) gekommen ist, sondern auch hier kommt es vor allem auf die allgemeine Kostenentwicklung im Gesundheitswesen an.
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