|
Eintritt in die PKV 1975 mit 30 Jahren
PKV: ambulante Behandlung mit Selbstbehalt, Zahnbehandlung und Zahnersatz, stationäre Behandlung mit Zweibettzimmer und Chefarzt, Krankentagegeld nach der sechsten Woche 81,81 Euro pro Tag, Beitragsrückerstattung möglich.
Jahr
|
Selbstbehalt |
PKV-Beitrag in EURO |
Höchstbeitrag
GKV in EURO |
Mann |
Frau |
1975 |
153,39 |
60,52 |
90,06 |
112,74 |
1985 |
255,65 |
111,08 |
156,95 |
244,35 |
1990 |
255,65 |
132,83 |
187,80 |
301,96 |
1995 |
306,78 |
242,82 |
344,82 |
394,82 |
1998 |
306,78 |
298,32 |
378,84 |
434,85 |
2000 |
306,78 |
325,05 |
377,54 |
445,21 |
2001 |
330,00 |
352,38 |
410,45 |
450,39 |
2002 |
330,00 |
355,60 |
413,17 |
455,63 |
Auswertung des Beispiels
Die meisten Versicherten der privaten Krankenversicherung entscheiden sich – wie im Beispiel (siehe oben) für einen Selbstbehalt. Dieser wirkt nicht nur beitragssenkend, sondern kann auch interessant sein, um die Inanspruchnahme einer Beitragsrückgewähr nicht zu gefährden. Im Beispiel ist der Selbstbehalt in der Privaten Krankenversicherung (PKV) langsamer als der Beitrag gestiegen. Unter Einrechnung des Selbstbehalts wird der prozentuale Beitragsanstieg also niedriger als im Beispiel angegeben. Beitragsanpassungen und ihre Darstellung in der Öffentlichkeit In den Medien ist vergleichsweise häufig von Beitragssteigerungen in der Privaten Krankenversicherung (PKV) die Rede, zuweilen sogar von zweistelligen Zuwachsraten. Steigen die Beiträge bei der Privaten Krankenversicherung (PKV) also doch schneller als bei der gesetzlichen Krankenversicherung? Die Beiträge in der GKV sind einkommensabhängig. Steigt das Einkommen, dann steigt auch der Beitrag.
Bei sinkendem Einkommen unterhalb der Bemessungsgrenze hat das den unbestreitbaren Vorzug, dass zwar nicht die prozentuale, wohl aber die absolute Beitragsbelastung ebenfalls sinkt. Die Beiträge in der GKV verändern sich bei den Pflichtversicherten mit jeder Gehaltsänderung. Steigt das Gehalt z.B. um 5 Prozent, so erhöhen sich auch die Beiträge für die gesetzlichen Krankenkassen um 5 Prozent. So führt jede Tariflohnänderung und jede individuelle Gehaltsveränderung bei einem Pflichtversicherten zu einer Änderung der Krankenkassenbeiträge. Je höher das Einkommen, desto höher ist natürlich auch die finanzielle
Belastbarkeit und umso eher lassen sich höhere Beiträge verkraften. Für die Frage, wie hoch die tatsächliche prozentuale Steigerung ist, ist dies allerdings weniger von Bedeutung.
Bei einem Arbeitnehmer, der freiwillig in der GKV versichert ist, führt zwar nicht die Gehaltserhöhung zu einem Anstieg des GKV-Beitrags, wohl aber die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze, und zwar so lange, bis das Einkommen von der Bemessungsgrenze eingeholt wird. Jedes Jahr zum 1. Januar steigt diese Grenze um einen bestimmten Prozentsatz an. Der Anstieg folgt der allgemeinen Einkommensentwicklung. Für freiwillig Versicherte bedeutet dies praktisch eine automatische Erhöhung ihrer Krankenkassenbeiträge. Über solche „einkommensabhängigen“ Beitragserhöhungen bei den Krankenkassen wird in den Medien nur selten berichtet. Demgegenüber sind die Beiträge in der PKV vom Einkommen unabhängig. Auch wenn das Einkommen in einem Jahr um 10 Prozent steigen sollte und die Beitragsbemessungsgrenze angehoben wird, hat das auf den Krankenversicherungsbeitrag keinen Einfluss. Er bleibt davon unberührt. Dies gilt allerdings auch, wenn das Einkommen sinkt. Eine Beitragssatzanhebung bei den gesetzlichen Krankenkassen um einen Prozentpunkt von beispielsweise 13 auf 14 Prozent klingt wie ein bescheidener Anstieg. Bei einem Einkommen von 2.500 Euro be10 deutet das aber, dass der Beitrag von 325 Euro auf 350 Euro ansteigt. Bei einem Einkommen von 1.500 Euro steigt der Beitrag von 195 Euro auf 210 Euro. Rechnerisch sind das jeweils 7,7 Prozent. Die Argumentation mit Prozentpunkten ist deshalb zuweilen missverständlich. 7,7 Prozent Anstieg verbunden mit einer dreiprozentigen Gehaltssteigerung führen im Ergebnis aber bereits zu einer zweistelligen Erhöhung der Krankenkassenbeiträge:
Beispiel :
Gehalt am Jahresanfang 2.425 Euro x 13 %Krankenkassenbeitragssatz = 315,25 Euro
Gehalt ab 1.6. 2.500 Euro x 13 % Krankenkassenbeitragssatz = 325,00 Euro
Beitragssatzerhöhung von 13 auf 14 % 2.500 Euro x 14 % neuer Beitragssatz = 350,00 Euro
tatsächlicher Anstieg des Krankenkassenbeitrages + 11,0 %
Die Beurteilung des Beitragsanstiegs: Private Krankenversicherung (PKV) ist schwieriger.
Jede einzelne Beitragserhöhung muss von einem unabhängigen Treuhänder genehmigt und dem Versicherten individuell mitgeteilt werden. Denn eine an das Einkommen gekoppelte Beitragserhöhung gibt es bei der PKV nicht. Bei der Beurteilung einer Beitragserhöhung ist zudem darauf zu achten, wie lange die letzte Erhöhung zurückliegt. Ist beispielsweise die letzte Erhöhung schon drei Jahre her, dann führt eine Beitragserhöhung von 11 Prozent zum gleichen Ergebnis wie eine Beitragsanpassung von jährlich 3,53 Prozent. Und noch etwas ist zu beachten. Beitragsanpassungen sind in jedem einzelnen Tarif jeweils gesondert vorzunehmen. Viele Versicherte haben in der PKV mehrere Tarife abgeschlossen;
z.B.
• Tarif für ambulante Behandlung
• Tarif für Zahnbehandlung
• Tarif für Krankenhausleistungen
• Tarif für Krankentagegeld.
Wird beispielsweise nur der Beitrag des Tarifs für ambulante Behandlung um 15 Prozent erhöht und macht der Tarif für ambulante Behandlung ein Drittel des gesamten PKV-Vertrages aus, dann führt das dazu, dass sich der Gesamtbeitrag auch nur um ein Drittel - also um 5 Prozent - erhöht. Wer Beitragsanpassungen in der Privaten Krankenversicherung (PKV) also wirklich beurteilen will, der muss genau hinschauen. Meldungen von angeblich drastischen Beitragserhöhungen erscheinen bei genauer
Betrachtung meist in einem etwas anderen Licht. Nur wer genau vergleicht, kommt zu einem wirklich aussagefähigen Ergebnis. Zudem ist es immer besser, einen Vergleich über einen längeren Zeitraum von z.B. 10 Jahren zu ziehen. Vergleiche einzelner Jahre können durch Sondereinflüsse gekennzeichnet sein.
<< Zurück: Krankenversicherung im Alter <<
|