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Eine Beurteilung über eine Beitragsanpassung der privaten Krankenversicherung (PKV) erfolgt, indem jeder Tarif und innerhalb eines jeden Tarifs Gruppen gleicher Risiken, d.h. vor allem differenziert nach Eintrittsaltersgruppen, untersucht werden.
Sind die Ausgaben für die Versicherten dieser Gruppe stärker gestiegen als ursprünglich kalkuliert, dann wird eine Beitragsanpassung erforderlich. Dies setzt die Zustimmung eines unabhängigen und fachlich qualifizierten Treuhänders voraus.
Der Treuhänder ist verpflichtet zu prüfen, ob die Berechnung der Prämien mit den dafür bestehenden Vorschriften in Einklang steht. Dazu sind ihm alle erforderlichen technischen Rechnungsgrundlagen einschließlich der hierfür benötigten Nachweise und Daten zur Verfügung zu stellen. In den technischen Grundlagen müssen die Grundsätze für die Berechnung der Prämien und Alterungsrückstellungen einschließlich der verwendeten Rechnungsgrundlagen und mathematischen Formeln vollständig angegeben sein.
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