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KRANKENVERSICHERUNGEN
INFOS: VERGLEICH PKV - GKV
DETAILS: PRIVATE KV
ERGÄNZUNGSVERSICHERUNG
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GLOSSAR | LEXIKON:
PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG
KOSTENENTWICKLUNG

Die private Krankenversicherung kalkuliert risikogerechte Beiträge, und zwar abhängig vom gewählten Leistungsumfang. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung, die einen vom Einkommen abhängigen Solidarbeitrag erhebt, richten sich die Beiträge der PKV nach der versicherten Leistung in Abhängigkeit vom Eintrittsalter, dem Geschlecht und dem Gesundheitszustand zu Beginn der Versicherung. Dieses Äquivalenzprinzip soll sicherstellen, dass Gruppen gleicher Risiken dieselben Beiträge zahlen, die dann auch ausreichen, die in dieser Gruppe anfallenden Versicherungsleistungen zu erbringen.

Die drei Säulen der Zukunftsvorsorge
Die Beiträge werden in der privaten Krankenversicherung nach Art der Lebensversicherung auf versicherungsmathematischer Grundlage berechnet.
Insgesamt gibt es drei Säulen für die Altersvorsorge:
• Es werden Alterungsrückstellungen gebildet.
• Die Zinserträge aus den Alterungsrückstellungen stehen ebenfalls überwiegend der Altersvorsorge zur Verfügung.
• Seit 1.1.2000 wird von Neuversicherten ein 10-prozentiger Zuschlag erhoben, der zusätzlich den Alterungsrückstellungen zugeführt wird.

Alterungsrückstellungen werden als Ausgleich dafür gebildet, dass mit dem steigenden Lebensalter auch die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen zunimmt. Ein 80-Jähriger benötigt ein Mehrfaches an Gesundheitsleistungen verglichen mit einem 40- Jährigen.
Die Bildung der Alterungsrückstellungen soll also bewirken, dass der Tatbestand des Älterwerdens für sich alleine genommen nicht zu steigenden Beiträgen führt. Im Beitrag für den 30-Jährigen ist daher bereits berücksichtigt, dass dieser Versicherte mit 60 oder 70 Jahren mehr Gesundheitsleistungen als heute benötigt. Der 30-Jährige bildet mit seinem Beitrag bereits Vorsorge für das mit dem Alter steigende Krankheitsrisiko. Er zahlt deshalb auch mehr, als seinem gegenwärtigen Gesundheitsrisiko angemessen wäre.
Ende 2001 standen insgesamt rund 68 Mrd. Euro in der Alterungsrückstellung für die Kranken-
und Pflegeversicherung zur Verfügung (vgl. Schaubild).

Entwicklung der Alterungsrückstellung
(Kranken- und Pflegeversicherung) in Mrd. Euro

 

Kalkuliert wird die Alterungsrückstellung mit einem Zins von 3,5 Prozent. Tatsächlich werden am Kapitalmarkt mehr als 3,5 Prozent Zinsen realisiert, mit denen die Alterungsrückstellungen kalkuliert werden. Die tatsächliche Netto- verzinsung liegt in der PKV derzeit über 7 Prozent. 90 Prozent der über 3,5 Prozent hinausgehenden Zinserträge müssen für zusätzliche Beitragsentlastungsmaßnahmen im Alter zurückgelegt werden. Davon kommt ein wesentlicher Teil unmittelbar den heuteü ber 65-Jährigen zugute.
Die erhöhte Verwendung von Zinserträgen für Beitragsentlastungsmaßnahmen im Alter führt dazu, dass bei älteren Versicherten künftig Kostensteigerungen im Gesundheitswesen bis zu 4 Prozent so aufgefangen werden können, dass die Prämien nicht mehr stärker steigen als bei Neuversicherten. Damit gibt es keinen überproportionalen Beitragsanstieg für ältere Versicherte mehr. Neu ist als zusätzliche Altersvorsorgemaßnahme seit 1. Januar 2000 ein Zuschlag auf den Beitrag von 10 Prozent für alle Neuversicherten. Dieser wird zwischen dem 21sten und dem 60sten Lebensjahr mit dem Ziel erhoben, den Beitrag bei entsprechend langer Vorversicherungszeit ab dem 65sten Lebensjahr konstant zu halten. Auf diese Weise können also nicht nur die altersbedingt steigende Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen, sondern auch allgemeine Kostensteigerungen aufgefangen werden.
Je nach Vorversicherungszeit und Kostenentwicklung ist ab dem 80sten Lebensjahr sogar eine Beitragssenkung möglich. Eine vorherige Beitragssenkung erlaubt der Gesetzgeber leider nicht.

In Lebensphasen formuliert ergeben sich also folgende Abschnitte für die Beitragsentwicklung:
• Zwischen dem 21sten und 60sten Lebensjahr wird ein Zuschlag von 10 Prozent erhoben.
Ab dem 61sten Lebensjahr entfällt der Zuschlag. Der Beitrag ermäßigt sich also um etwa 10 Prozent mit Beginn des 61sten Lebensjahres.
• Zum 65sten Lebensjahr entfällt in der Regel der Beitrag für eine Krankentagegeldversicherung.
• Ab dem 65sten Lebensjahr werden die aus dem Zuschlag angesammelten Mittel zur Begrenzung des Beitragsanstieges verwendet. Bei hinreichend langen Vorversicherungszeiten
kann der Beitrag absolut konstant bleiben.
• Ab dem 80sten Lebensjahr kann es möglicherweise zu einer Beitragssenkung kommen. Ob und in welchem Ausmaß hängt vor allem von der Kostenentwicklung im Gesundheitswesen, der Vorversicherungszeit und der am Kapitalmarkt erzielbaren Verzinsung ab. Der Zuschlag wird nur für die Krankheitsvollversicherung, nicht aber für Tagegeldversicherungen und Zusatzversicherungen erhoben. Anwartschaftsversicherungen sind ebenfalls ausgenommen.

Wer bereits am 1. Januar 2000 versichert war, konnte freiwillig an dem Zuschlag teilnehmen. In diesem Fall ist zum 1. Januar 2001 zunächst ein Zuschlag von 2 Prozent berechnet worden, der dann in den folgenden vier Jahren um jeweils 2 Prozent erhöht wird. Der Beitragszuschlag ist wie der Krankenversicherungsbeitrag durch den Arbeitgeber zuschussfähig.

 

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