Wichtige Versicherung | Erwerbsunfähigkeit
Warum ist das für mich wichtig?
Mit Wirkung vom 01.01.2001 wurden die frühere Berufsunfähigkeitsrente und Erwerbsunfähigkeitsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und Knappschaftsversicherung durch die Erwerbsminderungsrente ersetzt und somit unwiederbringlich abgelöst.
Diese umfasst die beiden Rentenarten „Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung“ und „Rente wegen voller Erwerbsminderung“.
Die Neuregelung gilt für alle Fälle, in denen die Rente ab 01.01.2001 beginnt.
Ist bereits vor dem 01.01.2001 ein Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente oder auf Erwerbsunfähigkeitsrente entstanden, werden diese Renten weiterhin unverändert nach dem bis zum 31.12.2000 geltenden Recht weitergezahlt.
Diese allerdings bedingt für sie, dass sie nicht mehr als 3 Stunden am Tag arbeiten können. Sind sie im Stande 3 - 6 Stunden täglich zu arbeiten, erhalten sie die halbe Erwerbsminderungsrente. Ab 6 Stunden gehen sie ganz leer aus und es fehlt ihnen jeglicher Anspruch.
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