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ERWERBSMINDERUNGSRENTE (BU)
ERWERBSMINDERUNGSRENTE
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ERWERBSMINDERUNGSRENTE

INFORMATIONEN:
BERUFSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNG

 

Teilweise Erwerbsminderung

Eine teilweise Erwerbsminderung liegt vor, wenn Versicherte wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit nur noch 3 bis unter 6 Stunden täglich im Rahmen einer 5-Tage-Woche unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes erwerbstätig sein können.
Die Höhe der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung beträgt die Hälfte der Rente wegen voller Erwerbsminderung. Die Ausübung einer Erwerbstätigkeit steht dem Rentenanspruch nicht entgegen. Bei Arbeitslosigkeit gilt der Arbeitsmarkt für die Vermittlung in eine dem verbliebenen Leistungsvermögen entsprechende Teilzeittätigkeit als verschlossen, so dass keine Möglichkeit besteht, Einkommen aus einer Beschäftigung zu erzielen. In diesem Ausnahmefall wird eine Rente wegen voller Erwerbsminderung gewährt. Ob Arbeitslosigkeit vorliegt, wird im Einzelfall von der BfA festgestellt. Die BfA prüft bei einem Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung gleichzeitig, ob Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und/oder Teilhabe am Arbeitsleben (bisheriger Begriff: berufliche Rehabilitation) in Betracht kommen.

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