Die BfA ist für die Bearbeitung des Antrags zuständig,
wenn zuletzt Pflichtbeiträge (oder freiwillige Beiträge)
zur Angestelltenversicherung gezahlt wurden. Hat der Versicherte
jedoch irgendwann Beitragszeiten als seemännischer
Angestellter oder Arbeiter zurückgelegt, so ist –
trotz des letzten Beitrags zur Angestelltenversicherung
– die
Seekasse, Reimerstwiete 2 (Seehaus), 20457 Hamburg
für die Bearbeitung des Antrags zuständig. Sind
für den Versicherten zuletzt Beiträge als Angestellter
bei der
Deutschen Bahn AG (früher Deutsche Bundesbahn bzw.
Reichsbahn) gezahlt worden,
so ist der Antrag bei der örtlich zuständigen
Bezirksleitung der Bahnversicherungsanstalt (früher
Bundesbahn-Versicherungsanstalt) zu stellen.
Die örtliche Landesversicherungsanstalt ist für
die Bearbeitung des Antrags zuständig, wenn zuletzt
Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur
Arbeiterrentenversicherung gezahlt wurden.Wenden Sie sich
in diesem Fall an das für Ihren Wohnort zuständige
Versicherungsamt. Die örtliche Verwaltungsstelle der
Bundesknappschaft ist für die Bearbeitung des Antrags
zuständig, wenn zuletzt Beiträge zur knappschaftlichen
Rentenversicherung gezahlt worden sind. Die Bundesknappschaft
ist außerdem immer dann zuständig, wenn ein Betrag
zur knappschaftlichen Rentenversicherung gezahlt ist. In
diesen Fällen wenden Sie sich wegen der Aufnahme eines
Rentenantrags bitte an einen Knappschaftsältesten.