Rente nur: vorheriger Antrag
Die Versicherten müssen, wenn sie eine
Rente erhalten wollen, selbst einen Antrag stellen oder jemanden
damit beauftragen. Das ist auch im Sozialgesetzbuch so vorgeschrieben.
Antragsberechtigt sind
- Versicherte, die das 15. Lebensjahr vollendet haben,
- gesetzliche Vertreter, Bevollmächtigte und Betreuer.
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