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INFORMATIONEN UND WISSENSWERTES:
ERWERBSMINDERUNGSRENTE (BU)
ERWERBSMINDERUNGSRENTE
ALLGEMEINES:
ERWERBSMINDERUNGSRENTE

INFORMATIONEN:
BERUFSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNG

Versicherungsrecht - RECHTSgrundlagen

Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung haben längstens bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres Versicherte, wenn sie

1. teilweise oder voll erwerbsgemindert oder berufsunfähig sind,
2. vor Eintritt der Erwerbsminderung oder Berufsunfähigkeit die allgemeine Wartezeit
erfüllt haben und
3. in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung oder Berufsunfähigkeit 3 Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit haben.


Nach Vollendung des 65. Lebensjahres wird – sofern der Versicherte nichts anderes bestimmt – die Regelaltersrente gezahlt. Vor Vollendung des 65. Lebensjahres kann eine Rente wegen Erwerbsminderung nicht mehr gewährt werden, wenn bereits eine Altersrente bezogen wird.
Voraussetzungen im Einzelnen:

Hinweis:

 

 

Berufsunfähigkeit (BU) - Versicherungsrecht - Rechtsgrundlagen
Wartezeit
Vorzeitige Wartezeiterfüllung
SONDERFALL: Wartezeit 20 Jahre
Pflichtbeiträge
Neufeststellung