Erwerbsminderungsrente
bis 31.12.2000 geltendes Recht
Versicherte, deren Rente wegen Berufsunfähigkeit
oder Erwerbsunfähigkeit vor dem 01.01.2001 begonnen hat,
sind von den Neuregelungen nicht betroffen. Der Anspruch auf
die Rente wegen Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit
besteht solange, wie Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit
nach dem bis zum 31.12.2000 geltenden Recht weiter vorliegt.
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