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ERWERBSMINDERUNGSRENTE (BU)
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BERUFSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNG

Berufsunfähigkeit

Verkürzt ausgedrückt bedeutet Berufsunfähigkeit, dass das Leistungsvermögen im bisherigen versicherungspflichtigen Beruf wegen Krankheit ohne Behinderung im Vergleich zu einem ähnlich ausgebildeten Gesunden auf weniger als die Hälfte gesunken ist.Vor der Entscheidung über den Rentenantrag wird allerdings geprüft, ob die gesundheitliche Leistungsfähigkeit sowie die fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten ausreichen, um eine zumutbare andere Tätigkeit (so genannte Verweisungstätigkeit) auszuüben.
Die Rente wegen Berufsunfähigkeit gibt also den Versicherten hinsichtlich ihrer versicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit einen sozialen Schutz, wenn sie wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr die Hälfte dessen leisten und verdienen können, was sie vorher als Gesunde geleistet oder verdient haben. Diese Rente soll die gesundheitlich bedingte Minderung des Erwerbseinkommens ausgleichen; aber nicht das Erwerbseinkommen vollständig ersetzen.
Die BfA prüft bei jedem Antrag, ob die Berufsunfähigkeit durch Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder Teilhabe am Arbeitslebenabgewendet oder behoben werden kann.

 

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