Berufsunfähigkeit
Verkürzt ausgedrückt bedeutet Berufsunfähigkeit,
dass das Leistungsvermögen im bisherigen versicherungspflichtigen
Beruf wegen Krankheit ohne Behinderung im Vergleich zu einem
ähnlich ausgebildeten Gesunden auf weniger als die Hälfte
gesunken ist.Vor der Entscheidung über den Rentenantrag
wird allerdings geprüft, ob die gesundheitliche Leistungsfähigkeit
sowie die fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten ausreichen,
um eine zumutbare andere Tätigkeit (so genannte Verweisungstätigkeit)
auszuüben.
Die Rente wegen Berufsunfähigkeit gibt also den Versicherten
hinsichtlich ihrer versicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit
einen sozialen Schutz, wenn sie wegen Krankheit oder Behinderung
nicht mehr die Hälfte dessen leisten und verdienen können,
was sie vorher als Gesunde geleistet oder verdient haben.
Diese Rente soll die gesundheitlich bedingte Minderung des
Erwerbseinkommens ausgleichen; aber nicht das Erwerbseinkommen
vollständig ersetzen.
Die BfA prüft bei jedem Antrag, ob die Berufsunfähigkeit
durch Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder Teilhabe
am Arbeitslebenabgewendet oder behoben werden kann.
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