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INFORMATIONEN UND WISSENSWERTES:
ERWERBSMINDERUNGSRENTE (BU)
ERWERBSMINDERUNGSRENTE
ALLGEMEINES:
ERWERBSMINDERUNGSRENTE

INFORMATIONEN:
BERUFSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNG

mehrere Renten, Rente und Arbeitsentgelt,
Rente und Vorruhestandsgeld
oder Rente und Arbeitslosengeld

Beim Zusammentreffen einer Rente wegen Erwerbsminderung mit einer Hinterbliebenenrente aus der Rentenversicherung oder einer Rente aus der Rentenversicherung mit einer Leistung aus der Unfallversicherung (z.B. Unfallrente, Abfindung der Unfallrente) darf u.U. ein Teil der Rente aus der Rentenversicherung nicht geleistet werden.

Wird neben einer Rente wegen Erwerbsminderung
- Arbeitsentgelt ohne tatsächliche Arbeitsleistung erzielt oder
- Vorruhestandsgeld oder Arbeitslosengeld bezogen,

werden diese Leistungen unter bestimmten Voraussetzungen auf die Rente angerechnet. Insoweit ist der Empfänger einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung auch verpflichtet, der BfA weitere Bezüge aus der gesetzlichen Unfallversicherung und aus der Rentenversicherung oder den Bezug von Vorruhestandsgeld und von Arbeitslosengeld und von Arbeitsentgelt ohne Arbeitsleistung mitzuteilen.

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