Krankenversicherung der Rentner (KVdR)
und Hinweise zur Pflegeversicherung
Nachdem Sie sich über die Rentenleistungen,
die von der BfA gezahlt werden, informiert haben, sollten
Sie noch wissen, dass die BfA auch Leistungen für den
Krankenund Pflegeversicherungsschutz des Rentners gewährt.
Sie trägt die Hälfte der aus der Rente zu bemessenden
Beiträge zur Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung,
wenn der Rentner in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert
ist, oder zahlt einen Zuschuss zu den Aufwendungen für
die Krankenversicherung sowie einen Zuschuss zu den Aufwendungen
für die Pflegeversicherung, wenn der Rentner freiwillig
in der gesetzlichen Krankenversicherung oder bei einem privaten
Krankenversicherungsunternehmen versichert ist.
Hinweis:
Lassen Sie sich ein unverbindliches und kostenloses Angebot erstellen
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