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BERUFSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNG

Krankenversicherung der Rentner (KVdR)
und Hinweise zur Pflegeversicherung

Nachdem Sie sich über die Rentenleistungen, die von der BfA gezahlt werden, informiert haben, sollten Sie noch wissen, dass die BfA auch Leistungen für den Krankenund Pflegeversicherungsschutz des Rentners gewährt. Sie trägt die Hälfte der aus der Rente zu bemessenden Beiträge zur Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung, wenn der Rentner in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist, oder zahlt einen Zuschuss zu den Aufwendungen für die Krankenversicherung sowie einen Zuschuss zu den Aufwendungen für die Pflegeversicherung, wenn der Rentner freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung oder bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert ist.

Hinweis:
Lassen Sie sich ein unverbindliches und kostenloses Angebot erstellen

 

Berufsunfähigkeit (BU) - Krankenversicherung der Rentner (KVdR)
Krankenversicherung der Rentner: Pflichtversicherung
Beiträge: Krankenversicherung der Rentner
Beitragszuschuss: freiwillige oder private
Krankenversicherung

KVdR: Pflegeversicherung