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ERWERBSMINDERUNGSRENTE (BU)
ERWERBSMINDERUNGSRENTE
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ERWERBSMINDERUNGSRENTE

INFORMATIONEN:
BERUFSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNG

Volle Erwerbsminderung

Auch der Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung darf noch in begrenztem Umfang hinzuverdienen.
Erzieltes Einkommen und in bestimmten Fällen Sozialleistungen sind jedoch im Rahmen der Hinzuverdienstregelung zu berücksichtigen. So wird – abhängig von der Höhe des Hinzuverdienstes und bestimmter Hinzuverdienstgrenzen – die Rente wegen voller Erwerbsminderung in voller Höhe, in Höhe von drei Vierteln, in Höhe der Hälfte oder in Höhe eines Viertels geleistet. Werden sämtliche Hinzuverdienstgrenzen überschritten, bleibt zwar der Anspruch auf die Rente wegen voller Erwerbsminderung dem Grunde nach bestehen, solange die volle Erwerbsminderung vorliegt, die Rente wird aber nicht gezahlt.

 

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