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ERWERBSMINDERUNGSRENTE (BU)
ERWERBSMINDERUNGSRENTE
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ERWERBSMINDERUNGSRENTE

INFORMATIONEN:
BERUFSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNG

Teilweise Erwerbsminderung

Der Bezieher einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung darf im Rahmen der ihm verbliebenen Erwerbsfähigkeit noch hinzuverdienen. Dies wird von dem Rentner sogar erwartet; diese Rente ist daher auch um die Hälfte niedriger als die Rente wegen voller Erwerbsminderung.
Erzieltes Einkommen und in bestimmten Fällen Sozialleistungen sind allerdings im Rahmen der Hinzuverdienstregelung zu berücksichtigen.
So wird – abhängig von der Höhe des Hinzuverdienstes und bestimmter Hinzuverdienstgrenzen – die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in voller Höhe oder in Höhe der Hälfte geleistet. Werden sämtliche Hinzuverdienstgrenzen überschritten, bleibt zwar der Anspruch auf die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung dem Grunde nach bestehen, solange die teilweise Erwerbsminderung oder Berufsunfähigkeit vorliegt, die Rente wird aber nicht gezahlt.

 

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