Sozialleistungen
Als Hinzuverdienst ist das monatliche Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen zu berücksichtigen, nach dem sich die Sozialleistung errechnet.
Das der Berechnung der Sozialleistung zugrunde liegende Arbeitsentgelt bzw. Arbeitseinkommen ist auch dann als Hinzuverdienst zu berücksichtigen, wenn die Sozialleistung aus Gründen ruht, die nicht in dem Rentenbezug liegen (z.B. Ruhen des Arbeitslosengeldes bei Sperrzeit, Anrechnung von Einkommen).
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