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INFORMATIONEN UND WISSENSWERTES:
ERWERBSMINDERUNGSRENTE (BU)
ERWERBSMINDERUNGSRENTE
ALLGEMEINES:
ERWERBSMINDERUNGSRENTE

INFORMATIONEN:
BERUFSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNG

Erwerbsminderungsrente
Hinzuverdienst

Bezieher einer Rente wegen Erwerbsminderung dürfen nur in begrenztem Umfang hinzuverdienen. Abhängig vom erzielten Hinzuverdienst wird eine Rente wegen Erwerbsminderung in voller Höhe, in anteiliger Höhe oder überhaupt nicht mehr gezahlt. Hinzuverdienste können aber auch dazu führen, dass eine Erwerbsminderung oder Berufsunfähigkeit nicht mehr vorliegt, was zum Wegfall des Rentenanspruches führt.
Der Bezieher einer Rente wegen Erwerbsminderung ist gesetzlich verpflichtet, jede berufliche Tätigkeit, die über den Rahmen der zulässigen Hinzuverdienstmöglichkeit hinausgeht und dem Bezug der Rente ganz oder teilweise entgegensteht, dem Rentenversicherungsträger mitzuteilen. Zur Vermeidung von Überzahlungen und damit verbundenen Rentenrückforderungen, empfiehlt die BfA, die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit stets zu melden.

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Berufsunfähigkeit (BU) - Hinzuverdienst
Teilweise Erwerbsminderung
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Welche Einkommensarten sind rentenschädlich?
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Berechnung der Hinzuverdienstgrenzen
Teilweise Erwerbsminderung
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Überschreiten der Hinzuverdienstgrenzen