Erwerbsminderungsrente
Hinzuverdienst
Bezieher einer Rente wegen Erwerbsminderung
dürfen nur in begrenztem Umfang hinzuverdienen. Abhängig
vom erzielten Hinzuverdienst wird eine Rente wegen Erwerbsminderung
in voller Höhe, in anteiliger Höhe oder überhaupt
nicht mehr gezahlt. Hinzuverdienste können aber auch
dazu führen, dass eine Erwerbsminderung oder Berufsunfähigkeit
nicht mehr vorliegt, was zum Wegfall des Rentenanspruches
führt.
Der Bezieher einer Rente wegen Erwerbsminderung ist gesetzlich
verpflichtet, jede berufliche Tätigkeit, die über
den Rahmen der zulässigen Hinzuverdienstmöglichkeit
hinausgeht und dem Bezug der Rente ganz oder teilweise entgegensteht,
dem Rentenversicherungsträger mitzuteilen. Zur Vermeidung
von Überzahlungen und damit verbundenen Rentenrückforderungen,
empfiehlt die BfA, die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit
stets zu melden.
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