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BERUFSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNG

Arbeitsentgelt

Arbeitsentgelt sind alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer abhängigen Beschäftigung, also alle Zahlungen des Arbeitgebers.
Hierzu gehören insbesondere
- Löhne und Gehälter,
- Familienzuschläge, Zulagen, Mehrarbeitsvergütungen,
- Urlaubsgelder,Weihnachtszuwendungen.

Als Faustregel gilt: Alle Zahlungen des Arbeitgebers, die lohnsteuerpflichtig sind, gehören zum Arbeitsentgelt und sind daher als Hinzuverdienst zu berücksichtigen.
Das gilt auch für Arbeitsentgelte, die normalerweise von der Versicherungspflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung nicht erfasst werden, wie z.B. beamtenrechtliche Besoldungen.
Der Bezug eines Vorruhestandsgeldes steht einer Beschäftigung gegen Entgelt gleich.
Entgelt, das wegen der Ausübung einer nicht erwerbsmäßigen Pflegetätigkeit bezogen wird, bleibt bei der Prüfung der Hinzuverdienstgrenzen unberücksichtigt.
Arbeitsentgelt, das ein behinderter Mensch von dem Träger einer geschützten Einrichtung erhält, bleibt bei der Prüfung der Hinzuverdienstgrenze ebenfalls unberücksichtigt.

 

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