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Arbeitseinkommen

Das Arbeitseinkommen Selbstständiger im Sinne der Sozialversicherung ist der Gewinn aus einer selbstständigen Tätigkeit im Sinne des Steuerrechts. Die Höhe des Arbeitseinkommens ist u.a. wichtig für die Ermittlung der Beiträge Selbstständiger zur Kranken- und Rentenversicherung sowie für die Berechnung verschiedener Entgeltersatzleistungen (z.B. Verletztengeld , Übergangsgeld ).

Das Arbeitseinkommen wird wie folgt ermittelt:

Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahres
- Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres
= Gewinn
+ Wert der Entnahmen
- Wert der Einlagen
= Arbeitseinkommen (i.S. des § 15 SGB IV)

 

Grundlage ist i.d.R. der letzte Einkommensteuerbescheid. Falls erforderlich, ist gewissenhaft zu schätzen, z. B. bei erstmaliger Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit. Einzelheiten - insbesondere zur Beitragseinstufung in der freiwilligen Krankenversicherung - sind bei Freiwillige Krankenversicherung , Beitragspflichtige Einnahmen sowie Beitragspflichtige Einnahmen - Arbeitseinkommen erläutert.

Bei Landwirten, deren Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft nach § 13a EStG ermittelt wird, ist als Arbeitseinkommen der sich aus § 32 Abs. 6 ALG ergebende Wert anzusetzen.

 

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