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INFORMATIONEN UND WISSENSWERTES:
ERWERBSMINDERUNGSRENTE (BU)
ERWERBSMINDERUNGSRENTE
ALLGEMEINES:
ERWERBSMINDERUNGSRENTE

INFORMATIONEN:
BERUFSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNG

Allgemeine Informationen zur Erwerbsminderungsrente

Die Rente wegen Erwerbsminderung wird in Abhängigkeit von der ärztlich festgestellten Leistungsfähigkeit als Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung geleistet. Entscheidend für die Gewährung dieser Rente ist grundsätzlich die gesundheitliche Leistungsfähigkeit für eine Tätigkeit unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes, bezogen auf eine 5-Tage-Woche.

Sie wird in folgenden Stundenstufungen angegeben:
6 Stunden und mehr,
3 bis unter 6 Stunden oder
unter 3 Stunden

Wer – unabhängig von der Arbeitsmarktlage – unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes noch mindestens 6 Stunden täglich tätig sein kann, ist nicht erwerbsgemindert.
Für vor dem 02.01.1962 geborene Versicherte ist eine modifizierte „Rente wegen Berufsunfähigkeit“ als Vertrauensschutzregelung geschaffen worden:
Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit.

Hinweis:
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Berufsunfähigkeit (BU) - Erwerbsminderungsrente
Teilweise Erwerbsminderung
Volle Erwerbsminderung
Teilweise Erwerbsminderung
bei Berufsunfähigkeit