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ERWERBSMINDERUNGSRENTE (BU)
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BERUFSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNG

Höhe der Rente

Die Höhe der Rente ist im Wesentlichen abhängig von der Höhe der während des gesamten Versicherungslebens durch Beiträge versicherten Arbeitsentgelte und Arbeitseinkommen. Für die Berechnung ist also nicht – wie oft irrtümlich angenommen wird – allein der Verdienst der letzten 3 oder 5 Jahre, sondern der Verdienst während des gesamten Versicherungslebens bis zum Eintritt der maßgebenden Erwerbsminderung maßgebend. Der in den einzelnen Kalenderjahren durch – ggf. auch freiwillige – Beiträge versicherte Verdienst (= Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen) ist in Entgeltpunkte umzurechnen. Ist in einem Kalenderjahr ein Verdienst in Höhe des Durchschnittsentgelts aller Versicherten des betreffenden Kalenderjahres
versichert worden, ergibt sich ein Entgeltpunkt. Die Versicherung eines geringeren Verdienstes ergibt weniger, die Versicherung eines höheren Verdienstes ergibt mehr als einen Entgeltpunkt. Dies gilt auch für Verdienste nach dem 08.05.1945 in den neuen Bundesländern. Allerdings wird der Verdienst mittels Faktoren auf das Niveau angehoben, das in den alten Bundesländern galt. Die so ermittelten Entgeltpunkte werden als Entgeltpunkte (Ost) bezeichnet.

 

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