Summe der Entgeltpunkte
Die Summe der während des gesamten Versicherungslebens schließlich erworbenen Entgeltpunkte stellt innerhalb der Rentenformel den individuellen Faktor dar. Durch Vervielfältigung mit dem Zugangsfaktor ergeben sich die persönlichen Entgeltpunkte. Der Zugangsfaktor richtet sich nach dem Alter des Versicherten bei Rentenbeginn. Grundsätzlich beträgt der Zugangsfaktor 1,0. Wird eine Rente wegen Erwerbsminderung jedoch vor dem 63. Lebensjahr in Anspruch genommen, ist der Zugangsfaktor für jeden Monat der Inanspruchnahme vor dem 63. Lebensjahr um 0,003 zu verringern. Das entspricht einer Rentenminderung um 0,3 % je Monat. Allerdings wird die Minderung des Zugangsfaktors auf das 60. Lebensjahr begrenzt, wenn die Rente vor Vollendung des 60. Lebensjahres beginnt. Das heißt, der Zugangsfaktor kann sich maximal für 36 Monate verringern. Die höchste Rentenminderung beträgt folglich 10,8 %. In einer Übergangszeit vom 01.01.2001 bis 31.12.2003 wird die Absenkung des Zugangsfaktors stufenweise eingeführt. In Fällen, in denen die Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit vor dem 01.01.2001 beginnt, ist der Zugangsfaktor 1,0.
Die Monatsrente ergibt sich, wenn die persönlichen Entgeltpunkte mit dem Rentenartfaktor und dem aktuellen Rentenwert vervielfältigt werden. Der aktuelle Rentenwert ist als zeitnaher Wert der für alle Versicherten gleichhohe Faktor innerhalb der Rentenformel; er entspricht der monatlichen Altersrente aus dem Durchschnittsverdienst für ein Jahr (= 1,0 Entgeltpunkte). Für Rentenbezugszeiten vom 01.07.2001 bis 31.12.2001 beträgt der aktuelle Rentenwert 49,51 DM und ab dem 01.01.2002 25,31406 EUR.
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