Erwerbsminderungsrente
Mit dem Gesetz zur Reform der Renten wegen
verminderter Erwerbsfähigkeit wurden die Renten wegen
verminderter Erwerbsfähigkeit zum 01.01.2001 neu geregelt.
Das bisherige System der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit,
das zwischen Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten unterschied,
wurde durch eine abgestufte Rente wegen Erwerbsminderung abgelöst:
Vom 01.01.2001 an gibt es
- die Rente wegen teilweiser
Erwerbsminderung,
- die Rente wegen teilweiser
Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit
und
- die Rente wegen voller Erwerbsminderung.
Versicherte, deren Rente wegen Berufs- oder
Erwerbsunfähigkeit bereits vor dem 01.01.2001 begonnen
hat, sind von den Neuregelungen nicht betroffen
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