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ERWERBSMINDERUNGSRENTE (BU)
ERWERBSMINDERUNGSRENTE
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ERWERBSMINDERUNGSRENTE

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Erwerbsminderungsrente

Mit dem Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit wurden die Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zum 01.01.2001 neu geregelt. Das bisherige System der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, das zwischen Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten unterschied, wurde durch eine abgestufte Rente wegen Erwerbsminderung abgelöst:

Vom 01.01.2001 an gibt es
- die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung,
- die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit und
- die Rente wegen voller Erwerbsminderung.

Versicherte, deren Rente wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit bereits vor dem 01.01.2001 begonnen hat, sind von den Neuregelungen nicht betroffen

 

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