Altersrente
- Regelaltersrente nach Vollendung des 65. Lebensjahres
- Altersrente für langjährig Versicherte nach Vollendung des 63. Lebensjahres
- Altersrente für schwerbehinderte Menschen, Berufsunfähige oder Erwerbsunfähige nach Vollendung des 60. Lebensjahres
- Altersrente wegen Arbeitslosigkeit nach Vollendung des 60. Lebensjahres, sofern nach Vollendung eines Lebensalters von 58 Jahren und 6 Monaten eine Arbeitslosigkeit von 52 Wochen zurückgelegt worden ist und in den letzten 10 Jahren vor Beginn der Rente mindestens 8 Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit vorhanden sind.
- Altersrente nach Altersteilzeitarbeit nach Vollendung des 60. Lebensjahres, sofern für mindestens 24 Kalendermonate Altersteilzeitarbeit ausgeübt worden ist und in den letzten 10 Jahren vor Beginn der Rente mindestens 8 Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit vorhanden sind.
- Altersrente für weibliche Versicherte nach Vollendung des 60. Lebensjahres, sofern nach Vollendung des 40. Lebensjahres mehr als 10 Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit vorhanden sind.
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