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ERWERBSMINDERUNGSRENTE (BU)
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ERWERBSMINDERUNGSRENTE

INFORMATIONEN:
BERUFSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNG

überstaatliches und zwischenstaatliches Recht

Nach Maßgabe der für die Bundesrepublik Deutschland verbindlichen Übereinkünfte über Soziale Sicherheit werden für die Erfüllung der Wartezeit außerdem Beitragszeiten und diesen gleichgestellte beitragslose Zeiten berücksichtigt,
die in der gesetzlichen Rentenversicherung eines anderen Vertrags- oder EU/EWR-Mitgliedsstaates oder in einem Beamtensystem eines EU-Staates anrechnungsfähig sind.

Solche Regelungen gelten im Verhältnis zu Belgien, Bulgarien, Chile, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien und Nordirland, Irland, Island, Israel, Italien, Japan, dem Gebiet der ehemaligen Sozialistischen Föderativen Republik (SFR) Jugoslawien, Kanada/Quebec, Kroatien, Liechtenstein, Luxemburg, Marokko, den Niederlanden, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, der Schweiz, Schweden, Slowenien, Spanien, der Türkei, Tunesien, Ungarn und den USA.

 

 

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