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ERWERBSMINDERUNGSRENTE (BU)
ERWERBSMINDERUNGSRENTE
ALLGEMEINES:
ERWERBSMINDERUNGSRENTE

INFORMATIONEN:
BERUFSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNG

Beginn: Befristete
Erwerbsminderungsrente (Zeitrente)

Renten wegen Erwerbsminderung sind grundsätzlich als Zeitrenten zu gewähren.
Unbefristet sind sie nur zu zahlen, wenn es unwahrscheinlich ist, dass die Erwerbsminderung oder Berufsunfähigkeit behoben werden kann. Beruht die Rente wegen voller Erwerbsminderung auf dem verschlossenen Teilzeitarbeitsmarkt, kommt eine Dauerrente nicht in Betracht.

Eine befristete Rente wird nicht vor Beginn des siebten Kalendermonats nach Eintritt der Erwerbsminderung oder Berufsunfähigkeit geleistet.

Wird der Antrag später als 7 Kalendermonate nach Eintritt des Leistungsfalles gestellt, beginnt eine Zeit -rente mit dem Ersten des Antragsmonats.

 

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