Ihr Schlüssel zu optimalen Finanzen VERSICHERUNGSVERGLEICHE
unabhängig | neutral | individuell
Ihr Schlüssel zu optimalen Finanzen
INFORMATIONEN UND WISSENSWERTES:
ERWERBSMINDERUNGSRENTE (BU)
ERWERBSMINDERUNGSRENTE
ALLGEMEINES:
ERWERBSMINDERUNGSRENTE

INFORMATIONEN:
BERUFSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNG

Wann beginnt die Rente wegen Erwerbsminderung?

Liegt teilweise oder volle Erwerbsminderung oder Berufsunfähigkeit vor und sind auch die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, beginnt die Rente am Ersten des Kalendermonats, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.

Der Rentenantrag muss dabei innerhalb von 3 Kalendermonaten nach Ablauf des Kalendermonats gestellt sein, in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.
Bei einer späteren Antragstellung beginnt die Rente mit dem Ersten des Antragsmonats.

 

Hinweis:

Berufsunfähigkeit (BU) - Rentenbeginn