Wann beginnt die Rente wegen Erwerbsminderung?
Liegt teilweise oder volle Erwerbsminderung
oder Berufsunfähigkeit vor und sind auch die versicherungsrechtlichen
Voraussetzungen erfüllt, beginnt die Rente am Ersten
des Kalendermonats, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen
erfüllt sind.
Der Rentenantrag muss dabei innerhalb
von 3 Kalendermonaten nach Ablauf des Kalendermonats
gestellt sein, in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt
sind.
Bei einer späteren Antragstellung beginnt
die Rente mit dem Ersten des Antragsmonats.
Hinweis:
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