Der Bezieher einer Erwerbsminderungsrente erfüllt die
Voraussetzungen für mehrere Rentenbezüge
Für denselben Zeitraum kann Anspruch auf mehrere Renten aus eigener Versicherung
bestehen. Dies können sein
- eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung,
- eine Rente wegen voller Erwerbsminderung,
- eine Rente wegen Berufsunfähigkeit,
- eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit,
- eine Erziehungsrente oder
- eine Altersrente vor Vollendung des 65. Lebensjahres.
Hinweis:
Von diesen Ansprüchen wird dann immer nur die höchste Rente geleistet.
Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung besteht längstens bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres,
danach wird ausschließlich – sofern der Versicherte nichts anderes bestimmt – die Regelaltersrente geleistet
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