Stand: 29.08.2005 - 12:58
Hierbei wird ein Rahmen als Zeitraum bestimmt, d.h. wann Versicherungsschutz für den Versicherten besteht.
Kommt es innerhalb der bestimmten
Versicherungsdauer zum Leistungsfall, so greift die Versicherung durch Einsetzen der
Leistungen.
Es handelt sich also um den Zeitrahmen, innerhalb dessen der Versicherungsschutz besteht.
Die Versicherungsgesellschaft wird jedoch nur dann leisten, wenn zusätzlich zur bestehenden
Versicherungsdauer auch ein Schadensfall eintritt, der dem versicherten Risiko entspricht.