Bei der privaten Rentenversicherung handelt es sich um eines der förderfähigen Produkte der privaten Altersvorsorge. Fördervoraussetzung ist die Zertifizierung des Vertrags.
Die private Rentenversicherung verbindet Kapitalanlage und Versicherung. Sie gewährt eine lebenslange Leibrente. Neben der für die Zertifizierung erforderlichen Absicherung im Alter kann zusätzlich eine Absicherung bei Erwerbsunfähigkeit, Pflegebedürftigkeit und Tod erfolgen. Enthält der Vertrag eine Todesfallversicherung, so erhalten bei Tod des Versicherten dessen Hinterbliebene Leistungen.
Die Leistungen bestehen aus einer garantierten Mindestverzinsung zuzüglich einer Überschussbeteiligung. Derzeit wird eine Mindestverzinsung von 3,25% p.a. garantiert ( Zinsgarantie) und nicht nur die vorgeschriebene Nominalwertzusage abgegeben. Die Höhe der Überschussbeteiligung ist abhängig vom Anlageerfolg der Versicherung und damit natürlich von der vertraglich vereinbarten Anlagestrategie.
Bei der privaten Rentenversicherung handelt es sich um eine Altersvorsorgeanlage mit – vergleichsweise – geringem Risiko und mittleren Erträgen. Sie eignet sich vor allem bei langfristigem Anlagehorizont, da bei frühzeitiger Kapitalisierung in der Regel hohe Verluste entstehen.
Im Gegensatz zur privaten Rentenversicherung schüttet die Lebensversicherung bei Eintritt des Versicherungsfalls – Alter, Invalidität, Pflegebedürftigkeit, Tod – die gesamte Versicherungssumme aus und ist damit nicht förderfähig nach dem Altersvermögensgesetz.
Bislang werden private Rentenversicherungen unter bestimmten Voraussetzungen auf andere Weise steuerlich gefördert.
Erträge aus privaten Rentenversicherungen sind steuerfrei und die Beiträge als Sonderausgaben abzugsfähig, wenn sie folgende Bedingungen erfüllen:
es handelt sich um eine Rentenversicherung ohne Kapitalwahlrecht oder
es handelt sich um eine Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht, die Laufzeit beträgt mindestens 12 Jahre und
es werden laufende Beiträge über mindestens fünf Jahre geleistet.
Von Rentenzahlungen in Form einer Leibrente wird lediglich der Ertragsanteil besteuert ( Ertragsanteilbesteuerung).