Die Regelaltersrente ist die Altersrente, die unter normalen, üblichen Bedingungen greift. Sie kann erst ab einem spezifischen Alter beansprucht werden. Es sind hier die gesetzlichen Leistungen gemeint, nicht die private, zusätzlich Absicherung.
Grundlage für den Bezug einer Regelaltersrente ist die Mindestversicherungszeit von 5 Jahren und das vollendete 65. Lebensjahr. Wenn sie vor dem 65. Lebensjahr in den Ruhestand gehen wollen, oder mit der Regelaltersrente in ihrer Höhe nicht zufrieden sind, lohnt sich die Investition in eine private Rentenversicherung. Diese kann das Versorgungsloch im Alter stopfen. Um sich hier auf diesem weiten Feld auszukennen, dafür gibt es Fachleute.