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QUALITäTSMANAGEMENT – INFORMATION ZUR GESUNDHEITSREFORM

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Qualitätsmanagement – Information zur Gesundheitsreform

Qualitätsmanagement – Information zur Gesundheitsreform

Unter Qualitätsmanagement versteht man das systematische Bemühen um eine stetige Qualitätsverbesserung in einem Betrieb oder in einer Institution: Organisation, Arbeitsabläufe und Ergebnisse werden regelmäßig nach bestimmten standardisierten Vorgaben dokumentiert, überprüft und gegebenenfalls verändert.

In einer Arztpraxis bewirkt ein gutes Qualitätsmanagement zum Beispiel, dass unnötige Wartezeiten für die Patienten vermieden oder Doppeluntersuchungen verhindert werden. Eine regelmäßige, dokumentierte Fortbildung der Ärzte und ihrer Mitarbeiter gehört dazu.

Daneben ist wichtig, dass die Erstellung von Diagnosen oder die Gestaltung des Behandlungsprozesses bestimmten Qualitätsvorgaben folgt: Gibt es verbindliche Abläufe bei der Krebsnachsorge, ist die kontinuierliche Behandlung von Diabetikern gewährleistet? Und auch der Behandlungserfolg steht natürlich auf dem Prüfstand: Hat die gewählte Therapie zur Heilung geführt, die Beschwerden gelindert oder nicht geholfen? Welche Komplikationen haben sich eingestellt?

Neben einer besseren Behandlungsqualität für die Patienten hat Qualitätsmanagement auch die Motivation und das Wohl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Blick - zum Beispiel eine angemessene Arbeitsorganisation und akzeptable Arbeitszeiten. Krankenhäuser und stationäre Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sind bereits seit dem Jahr 2000 gesetzlich verpflichtet, ein internes Qualitätsmanagement einzuführen und weiterzuentwickeln.

Mit der Gesundheitsreform 2005 sind auch die Arztpraxen zur Einführung eines internen Qualitätsmanagements verpflichtet worden. Die kassenärztlichen Vereinigungen müssen die Qualitätssicherungsmaßnahmen nicht nur kontrollieren, sondern auch regelmäßig über die Ergebnisse der Qualitätssicherung berichten.

(Quelle: Bundesministerium für Gesundheit)


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