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ME-TOO-PRäPARATE – ERKLäRUNG UND DEFINITION

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Me-too-Präparate – Erklärung und Definition

Erklärung und Definition zum Thema Me-too-Präparate:

Erklärung:
Ist die Bezeichnung für so genannte patentierte Arzneimittel-Wirkstoffe, die nur geringfügige Molekülvariationen bereits vorhandener Substanzen zumeist ohne eigene therapeutische Innovationen sind – also die Analogpräparte.

Viele dieser Präparate sind zwar nicht besser in der Wirkung als konventionelle Arzneimittel ohne Patentschutz, doch aber erzielen sie höhere Preise. Das Einsparvolumen bei den Me-Too-Präparaten (Analogpräparate) lag für 2004 bei 1,2 Milliarden Euro (Arzneiverordnungs-Report 2005).

Seit 2004 können infolge des GKV-Modernisierungsgesetz patentgeschützte Me-too-Präparate wieder in die Festbetragsregelung eingeschlossen werden; die ersten vier Festbetrags-Gruppen sind im Januar 2005 gestartet.



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