Alle Anlageformen müssen mindestens die Auszahlung des eingezahlten Kapitals zusagen ( Nominalwertzusage). Dem Anbieter ist unbenommen, darüber hinaus eine bestimmte Rendite zu garantieren.
Zum Teil geben Anbieter echte Zinsgarantien ab. Lebensversicherungsunternehmen garantieren bei privaten Rentenversicherungen aktuell einen Zinssatz von 3,25 % auf den Sparanteil. Möglich ist auch die Vereinbarung eines Schlussbonus am Ende der Ansparphase, um die Treue der Kunden zu belohnen. Bei ®Sparplänen kann die Erhöhung der Grundzinsen pro Sparjahr (statisch oder variabel) zugesagt werden.
Eine Zinsgarantie stellt eine zusätzliche Leistung des Anbieters dar, für die er auch einen Preis verlangt. Andere Produkte versprechen keine Zinsgarantie. Ihr Vorteil kann in niedrigeren Beiträgen bzw. höheren Leistungen liegen. Garantiert der Anbieter etwas über den eingezahlten Betrag hinaus, sollte der Kunde sich dies unbedingt schriftlich bestätigen lassen.
Von einer Zinsgarantie zu unterscheiden ist die sogenannte Überschussbeteiligung, bei der es sich nicht um eine Garantie handelt.