Stand: 29.08.2005 - 15:05
Hiermit ist der Abschnitt gemeint, in dem die Leistung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung erbracht werden soll.
Somit ist die
Leistungsdauer meist deckungsgleich mit der
Versicherungsdauer.
Als so genannte „abgekürzte Leistungsdauer“ ist es möglich, eine Hauptversicherung bis zum 65. Lebensjahr laufen zu lassen. Danach würde die Berufsunfähigkeitsversicherung dann max. bis zum 55 oder 60 Lebensjahre laufen.
Die
Leistungsdauer hat direkten Einfluss auf den monatlichen
Beitrag.
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