Stand: 07.09.2005 - 00:54
Aus den staatlich geförderten Altersvorsorgeverträgen können nur Auszahlungen in Form einer Leibrente oder eines Auszahlungsplanes mit
Restkapitalverrentung gewährt werden.
Einmalzahlungen, wie bei der herkömmlichen Lebensversicherung, sind nicht möglich.
Quartalsmäßige Auszahlungen können vereinbart werden.
Anbieter privater Altersvorsorgeprodukte müssen eine
Mindestleistung zusagen.
Für die betriebliche Altersversorgung gelten spezielle Vorschriften.