Zertifizierungspflicht (für Praxissoftware) – die deutsche Gesundheitsreform
In der Vergangenheit hat es wiederholt Hinweise gegeben, dass ärztliche Softwareprogramme zur Verordnung von Arzneimitteln Präparate mit einem höheren Preis bevorzugt anzeigen. Dadurch verordnen Ärzte unnötig teure Produkte mit dem Ergebnis, dass den Beitragszahlern vermeidbare Mehrkosten entstehen. Mit dem Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz - AVWG ändert sich dies. In den Arztpraxen sollen nur noch Softwareprogramme eingesetzt werden, die dem Arzt einen manipulationsfreien Preisvergleich von Arzneimitteln ermöglichen. Die Zuständigkeit für die Zertifizierung dieser Programme liegt bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.
Die inhaltlichen Vorgaben für eine manipulationsfreie Praxissoftware vereinbaren die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Spitzenverbände der Krankenkassen gemeinsam im Bundesmantelvertrag, da die Sicherung von Qualität und Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung eine Aufgabe der gemeinsamen Selbstverwaltung ist.
(Quelle: Bundesministerium für Gesundheit)
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