Informationen zu den Fahrtkosten beim Eckpunktepapier der Gesundheitsreform 2006:
Um den überproportionalen Ausgabenanstieg bei Fahrtkosten zu kompensieren, werden Ausgabenabschläge in Höhe von 3% vorgenommen. In diese Abschläge sind auch Rettungsfahrten einzubeziehen.
(Quelle: Bundesministerium für Gesundheit)
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