Wettbewerb (im Gesundheitswesen) - eine Information zur deutschen Gesundheitsreform
Mehr Wettbewerb im Gesundheitswesen bringt vor allem mehr Bedarfsgerechtigkeit, eine bessere Qualität, mehr Effizienz, geringere Kosten sowie weniger Bürokratie.
Dazu muss sich der Wettbewerbsgedanke in allen Bereichen des Gesundheitswesens stärker durchsetzen: zwischen den Krankenkassen, zwischen den Anbietern medizinischer Leistungen und im Verhältnis der Krankenkassen zu den Leistungserbringern - Ärzten und Krankenhäusern.
In einem gesunden Wettbewerb konkurrieren die gesetzlichen Krankenkassen darum, wer seinen Mitgliedern die beste Angebotsqualität zum bestmöglichen Preis machen kann. Bereits mit der Gesundheitsreform 2004 wurden den Kassen neue Möglichkeiten an die Hand gegeben, die Qualität ihrer Angebote - über den gesetzlichen Leistungskatalog hinaus - zu steigern. Zum Beispiel im Rahmen von Integrierten Versorgungsformen oder mit dem Angebot von Hausarztmodellen, die den Patientinnen und Patienten eine neue Behandlungsqualität bieten. Krankenkassen, die im Wettbewerb bestehen wollen, müssen sich darüber hinaus auch neuen Anforderungen an die Wirtschaftlichkeit ihrer Strukturen und Verwaltungsabläufe stellen. Um für möglichst viele Versicherte attraktiv zu sein, müssen sie sich also bemühen, gute Qualität und guten Service zu möglichst günstigen Beitragssätzen anzubieten.
Damit die unterschiedliche Versichertenstruktur (Alter, Geschlecht, Anzahl der beitragsfrei Mitversicherten) und damit der unterschiedliche finanzielle Aufwand nicht zu Wettbewerbsnachteilen oder -vorteilen führt, gibt es einen finanziellen Ausgleich zwischen den Kassen. Der so genannte Risikostrukturausgleich (RSA) sorgt dafür, dass für die Kassen weitgehend gleiche Wettbewerbsbedingungen hergestellt werden.
Auch die Anbieter medizinischer Leistungen müssen sich zunehmend einem Wettbewerb stellen, der ihnen größere Spielräume und Chancen eröffnet. Ärztinnen und Ärzte zum Beispiel, die ihre Disziplinen und Kompetenzen effektiv und koordiniert unter dem Dach eines Medizinischen Versorgungszentrums bündeln, sind in der Lage, ihren Patientinnen und Patienten eine umfassende Behandlung "aus einer Hand" zu bieten. Die Mediziner stimmen sich ab, für die Patienten entfallen die unter Umständen mühsamen und langwierigen Wege zu unterschiedlichen Ärzten an unterschiedlichen Orten.
Auch im Verhältnis von Krankenkassen auf der einen und Leistungsanbietern auf der anderen Seite werden neue Wettbewerbsbedingungen wirksam. Direktverträge zwischen Kassen und einzelnen Ärzten oder Arztgruppen, Krankenhäusern oder medizinischen Versorgungszentren ermöglichen es den Vertragspartnern, zielgenauer auf spezifische Behandlungsanforderungen einzugehen - zum Beispiel bei der Behandlung bestimmter Krankheiten.
Mehr Wettbewerb im Gesundheitswesen nützt vor allem den Patientinnen und Patienten. Sie erhalten eine größere Wahlfreiheit und am Ende eine bessere Behandlung.
(Quelle: Bundesministerium für Gesundheit)
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