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KINDER-ZULAGE

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Kinder-Zulage
Stand: 07.09.2005 - 00:34


Die Kinderzulage ist neben der Grundzulage das zweite Element der Zulagenförderung.
Sie wird für Kinder gewährt, für die ein Kindergeldanspruch besteht. Die Kinderzulage steht demjenigen zu, der am Jahresanfang das Kindergeld erhält. Sie wird pro Kind nur einmal gewährt. Besteht nur für einen Teil des Jahres Kindergeldberechtigung, so wird die Kinderzulage trotzdem voll gezahlt.

Bei zusammenlebenden und verheirateten Eltern (siehe aber eheähnliche Gemeinschaft und Trennung vom Ehepartner) steht die Kinderzulage grundsätzlich der Mutter zu, nur auf eine gemeinsame Erklärung hin dem Vater.

Diese Erklärung ist jährlich auf dem Zulagenantrag neu abzugeben und kann nicht widerrufen werden.
Die Eltern können sich bei mehreren Kindern die Zulagen auch teilen, z.B. bei zwei Kindern erklären, dass jeder Elternteil eine Kinderzulage bekommen soll.



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