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Kapitaldeckungsverfahren
Stand: 07.09.2005 - 00:31


Von Kapitaldeckung spricht man, wenn die Beiträge zu einem Altersversorgungssystem am Kapitalmarkt angelegt werden und die Auszahlungen durch Zinserträge und durch Verkauf der Kapitalanlagen finanziert werden. Der Gesetzgeber möchte mit der Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge den Anteil der Kapitaldeckung am Alterseinkommen erhöhen. Daher werden Zusatzversorgungseinrichtungen, die nach dem Umlageverfahren arbeiten, nicht durch Steuererleishterungen oder Zulagen gefördert.



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