Stand: 07.09.2005 - 00:31
Von
Kapitaldeckung spricht man, wenn die
Beiträge zu einem Altersversorgungssystem am Kapitalmarkt angelegt werden und die Auszahlungen durch
Zinserträge und durch Verkauf der Kapitalanlagen finanziert werden.
Der Gesetzgeber möchte mit der
Förderung der zusätzlichen
Altersvorsorge den Anteil der
Kapitaldeckung am Alterseinkommen erhöhen. Daher werden Zusatzversorgungseinrichtungen, die nach dem
Umlageverfahren arbeiten, nicht durch Steuererleishterungen oder Zulagen gefördert.