Stand: 05.09.2005 - 11:59
Die staatlich geförderte
Altersvorsorge kann auch mit einer Absicherung für die Hinterbliebenen verbunden werden. Eine Hinterbliebenenrentenzusage führt in der Regel zu geringeren monatlichen
Leistungen zu Lebzeiten des Versicherten. An wen das Altersvorsorgevermögen und die darin enthaltenen staatlichen Fördermittel schadlos vererbt werden können, hängt davon ab, ob der Todesfall in der
Ansparphase oder in der
Auszahlungsphase eintritt.