Stand: 29.08.2005 - 15:19
Vom
Erlebensfall spricht man, wenn der Versicherte das Vertragsende (Vertragsablauf) seiner Versicherung erlebt. Das kann auch heißen, dass er das vertraglich vereinbarte
Endalter erreicht hat. Gegen Vorlage des Versicherungsscheines erhält er dann die Versicherungsleistung ausgezahlt.