Stand: 30.08.2005 - 16:21
Die Zentrale Stelle bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) ist für die Ermittlung und Auszahlung der staatlichen Zulagen sowie für etwaige Rückforderungen zuständig. Anträge auf Förderung werden nicht von den Antragstellern direkt, sondern von den Anbietern zertifizierter Altersvorsorgeverträge an die Zentrale Stelle übermittelt.