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Eigenleistung

Eigenleistung / Muskelhypothek
Bei Erbringung von Eigenleistungen kann der Bauherr mit eigener Arbeit bis zu 30% der Baukosten einsparen. Leider wird aber oft die eigene handwerkliche Fähigkeit überschätzt und der erforderliche zeitliche Aufwand nicht richtig beurteilt. Auch als erfahrener Handwerker sollte man sich nicht über 20% Eigenleistung orientieren, es sei denn, man ist in Vorruhestand oder nicht berufstätig.

Mit Eigenleistung bezeichnet man die persönliche Arbeitsleistung, die für den Bau oder Ausbau eines Bauwerks (Ausbauhaus) eingesetzt wird (z.B. für die Ausfüllung von Gefachen, sanitäre Installationen mit Stecksystemen, Selbstbaugaragen). Sie wird als Teil des Eigenkapitals grundsätzlich zu Unternehmerpreisen bewertet. Bauherren, die Eigenleistung zusammen mit Hilfskräften durchführen, haben diese Arbeiten als Unternehmer nicht gewerbsmäßiger Bauarbeiten bei der örtlich zuständigen Bau-Berufsgenossenschaft anzumelden, die Namen der beschäftigten Personen, deren geleistete Arbeitsstunden und Entgelte dafür nachzuweisen und einen von der Berufsgenossenschaft festgelegten Beitrag für die gesetzliche Unfallversicherung zu zahlen. Verstöße gegen die Melde- und Nachweispflichten (Schwarzarbeit) können mit Bußgeld geahndet werden. Von der Versicherungspflicht befreit sind nur der Bauherr selbst und seine Ehegattin; das trifft auch für die Nachbarschaftshilfe zu, die ebenfalls zu den Eigenleistungen zählt. Der Bauherr / die Bauherrin kann eine Eigenleistungsausfallversicherung abschließen, um das Risiko durch unverschuldete Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit durch Unfall, längere Krankheit oder Tod abzusichern.

Mit der Eigenleitung kann man die Baukosten drücken. Eigenleistung bedeutet, dass die Bauherren selbst zu Kelle und Pinsel greifen, um so Handwerkerkosten einzusparen. Allerdings sollte man sich beim Thema Eigenleistung selbstkritisch einschätzen, ob man die angepeilten handwerklichen Aufgaben auch wirklich erbringen kann. Außerdem kostet es mehr Zeit. Und Gewährleistungsansprüche sind auch ausgeschlossen.
Unter Eigenleistung versteht man die Bau- und Baunebenleistungen, die der Bauherr selbst erbringt. Durch Eigenleistung können bis zu 30 Prozent der Baukosten eingespart werden. Da die Eigenleistung häufig zu Unternehmerpreisen bewertet wird, kann dies Vorteile bei der Finanzierung ergeben. Eigenleistung wird bei der Kreditvergabe bis zu einem gewissen Prozentsatz wie Eigenkapital behandelt. Man spricht von der so genannten Muskelhypothek.
heißen alle Bau- und Baunebenleistungen, die der Bauherr selbst erbringt und die zu Unternehmerpreisen bewertet werden. Damit können bis zu 30 Prozent der Baukosten eingespart werden. Eigenleistung wird bei der Kreditvergabe bis zu einem gewissen Prozentsatz wie Eigenkapital (Muskelhypothek) behandelt. Der Wert der eigenen Arbeitsleistung des Bauherrn bei der Errichtung des Gebäudes gehört nicht zu den abschreibungsfähigen Herstellungskosten, die über die Werbungskosten beziehungsweise bei Eigennutzung wie Sonderausgaben steuermindernd berücksichtigt werden.



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