Es ist zu unterscheiden zwischen Informationspflichten zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und den regelmäßig (jährlich) bekannt zu gebenden Informationen.
Bei Vertragsschluss muss der Anbieter informieren über:
die Höhe und zeitliche Verteilung der Abschluss- und Vertriebskosten,
die Verwaltungskosten,
die Kosten bei einem Wechsel zu einem anderen Produkt oder einem Anbieterwechsel.
Die folgenden Informationen sind dem Kunden jährlich in Form einer Bescheinigung mitzuteilen:
die Verwendung der Vorsorgebeiträge,
die Höhe des jeweils angesparten Altersvorsorgevermögens (einschließlich der Erträge),
die einbehaltenen anteiligen Abschluss- und Vertriebskosten,
die Höhe der Verwaltungskosten,
die erwirtschafteten Erträge
die Berücksichtigung ethischer, sozialer und ökologischer Belange.