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Informationspflicht der Versicherungsanbieter

Es ist zu unterscheiden zwischen Informationspflichten zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und den regelmäßig (jährlich) bekannt zu gebenden Informationen. Bei Vertragsschluss muss der Anbieter informieren über: die Höhe und zeitliche Verteilung der Abschluss- und Vertriebskosten, die Verwaltungskosten, die Kosten bei einem Wechsel zu einem anderen Produkt oder einem Anbieterwechsel. Die folgenden Informationen sind dem Kunden jährlich in Form einer Bescheinigung mitzuteilen: die Verwendung der Vorsorgebeiträge, die Höhe des jeweils angesparten Altersvorsorgevermögens (einschließlich der Erträge), die einbehaltenen anteiligen Abschluss- und Vertriebskosten, die Höhe der Verwaltungskosten, die erwirtschafteten Erträge die Berücksichtigung ethischer, sozialer und ökologischer Belange.



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