Erklärung und Definition zum Thema Me-too-Präparate:
Erklärung:
Ist die Bezeichnung für so genannte patentierte Arzneimittel-Wirkstoffe, die nur geringfügige Molekülvariationen bereits vorhandener Substanzen zumeist ohne eigene therapeutische Innovationen sind – also die Analogpräparte.
Viele dieser Präparate sind zwar nicht besser in der Wirkung als konventionelle Arzneimittel ohne Patentschutz, doch aber erzielen sie höhere Preise. Das Einsparvolumen bei den Me-Too-Präparaten (Analogpräparate) lag für 2004 bei 1,2 Milliarden Euro (Arzneiverordnungs-Report 2005).
Seit 2004 können infolge des GKV-Modernisierungsgesetz patentgeschützte Me-too-Präparate wieder in die Festbetragsregelung eingeschlossen werden; die ersten vier Festbetrags-Gruppen sind im Januar 2005 gestartet.