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MEDIZINISCHE VERSORGUNGSZENTREN – INFORMATIONEN ZUR GESUNDHEITSREFORM

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Medizinische Versorgungszentren – Informationen zur Gesundheitsreform

Medizinische Versorgungszentren – Informationen zur Gesundheitsreform

Medizinische Versorgungszentren (MVZ) sind Einrichtungen für eine fachübergreifende Zusammenarbeit unterschiedlicher medizinischer Fachgebiete. Sie bieten für die Patientinnen und Patienten eine besondere medizinische Versorgungsqualität aus einer Hand: eine enge Zusammenarbeit aller an der Behandlung Beteiligten und eine gemeinsame Verständigung über Krankheitsverlauf, Behandlungsziele und Therapie.

MVZ eignen sich auch besonders gut für die Zusammenarbeit mit sonstigen Leistungserbringern, zum Beispiel mit ambulanten Pflegediensten oder Therapeuten. So können die einzelnen Teilschritte der Versorgungskette besser miteinander verzahnt werden. Die Medikationen werden besser abgestimmt und Doppeluntersuchungen vermieden.

Zugleich geben die Zentren jungen Ärztinnen und Ärzten die Chance, im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses in der ambulanten Versorgung tätig zu sein, ohne die ökonomischen Risiken einer Niederlassung auf sich nehmen zu müssen. Auch Teilzeitbeschäftigung für Ärztinnen und Ärzte wird damit möglich. Damit wird ein Beitrag zur Schließung lokaler Versorgungslücken geleistet. Die Zulassung der MVZ erfolgt innerhalb der Grenzen der vertragsärztlichen Bedarfsplanung, ist also nur dann möglich, wenn die Planungsregion nicht wegen Überversorgung gesperrt ist.

MVZ stehen in der Tradition der ostdeutschen Polikliniken, die einen vergleichbaren Versorgungsansatz verfolgten. Seit der Gesundheitsreform 2004 können MVZ in ganz Deutschland zugelassen werden.

MVZ müssen unternehmerisch geführt und von zugelassenen Leistungserbringern im Gesundheitswesen gebildet werden. Dabei können Freiberufler und Angestellte in MVZ tätig sein. Ein MVZ ermöglicht eine Entlastung der Ärztinnen und Ärzte von den nichtärztlichen Aufgaben. Es bleibt mehr Zeit für die medizinische Arbeit, auch mehr Zeit zur Qualifikation und zur Wahrnehmung persönlicher Belange. Durch die gemeinsame Nutzung der Verwaltung, der Medizintechnik und technischer Einrichtungen sowie durch die Koordinierung und Konzentration der Behandlungen werden Wirtschaftlichkeitspotenziale erschlossen.

(Quelle: Bundesministerium für Gesundheit)


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